Programm zur Wiederansiedelung von Landsleuten
Zu den Landsleuten gehören:
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01
Personen und deren Nachkommen, die außerhalb der Russischen Föderation leben und sich frei für eine geistliche, kulturelle und rechtliche Bindung an die Russischen Föderation entschieden haben.
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02
Personen und deren Verwandten ersten Grades, die früher auf dem Territorium der Russischen Föderation gelebt haben, darunter:
- Personen, die Bürger der UdSSR waren, in den Staaten der UdSSR lebten und die Staatsangehörigkeit der Staaten erlangt haben oder staatenlos geworden sind;
- Emigranten des russischen Staates, der Russischen Republik, der RSFSR, der UdSSR und der Russischen Föderation, die die entsprechende Staatsangehörigkeit besaßen und Bürger eines ausländischen Staates oder staatenlos wurden.
Folgende Landsleute sind berechtigt, an dem Programm teilzunehmen:
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01
Im Ausland lebende Landleute.
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02
Landsleute mit ständigem oder temporärem legalem Aufenthalt in der Russischen Föderation
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03
Landleute, die vorübergehendes Asyl in der Russischen Föderation erhalten haben.
Ein Landsmann darf ab dem vollendeten 18. Lebensjahr an dem Programm teilnehmen. Zusammen mit dem Landsmann können auch seine Familienangehörigen an dem Programm teilnehmen, da für sie ein besonderer Status gilt.
Sie dürfen nicht an dem Programm zur Wiederansiedlung teilnehmen, wenn gegen Sie ein Einreiseverbot oder eine Einreisebeschränkung in die Russische Föderation besteht!
Der Programmteilnehmer sollte einen Wohnsitz, eine landwirtschaftliche oder unternehmerische Tätigkeit, eine Arbeit oder ein Studium im Wiederansiedlungsgebiet in einer der 76 Regionen der Russischen Föderation wählen. Jede dieser Regionen verfügt über ein eigenes Programm zur Unterstützung der Umsiedlung von Landsleuten, in dem die regionalen Umsiedlungsgebiete, die Bedingungen für die Teilnahme und die Anforderungen an die Umsiedler sowie die regionalen Leistungen und Zulagen festgelegt sind.
Zu den vorrangigen Wiederansiedlungsgebieten gehören die Regionen im fernen Osten der Russischen Föderation und Ostsibirien: Burjatien, Transbaikalien, Kamtschatka, Primorje, Gebiet Khabarovsk, Amur, Irkutsk, Magadan, Gebiet Sachalin und das jüdisch autonome Gebiet.
Das Programm umfasst NICHT:: St. Petersburg, Moskau, Sewastopol, die Region Moskau und Belgorod, die Republiken Altai und Tjewa sowie den autonomen Bezirk Tschukotka.
Die Programmteilnehmer und deren Familienangehörige, die ausländische Staatsbürger oder staatenlos sind, haben das Recht:
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01
eine befristete Aufenthaltserlaubnis (RVP) zu erhalten und anschließend in einem priorisierten und vereinfachten Verfahren, innerhalb von 10 – 13 Monaten, die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (VNG) und die russische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
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02
eine Arbeit in der Russischen Föderation auszuüben, ohne ein Patent anzumelden.
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03
Das persönliche Einkommen aus einer Anstellung zu einem Vorzugssatz von 13% ab dem ersten Tag der Beschäftigung in der Russischen Föderation zu besteuern
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04
Zugang zu kostenloser Bildung, medizinischer und sozialer Betreuung und zu Dienstleistungen der Arbeitsämter (bei der Registrierung eines befristeten sowie unbefristeten Aufenthalts in der Russischen Föderation)
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05
Monatliches Arbeitslosengeld zu empfangen, bevor die russische Staatsbürgerschaft erworben wurde
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06
Anspruch auf kostenlose Sozialhilfe beim Transit durch die Stadt Moskau.
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07
Programmteilnehmer erhalten besondere föderale und regionale Maßnahmen der Unterstützung und Entschädigung.
Diese Personengruppen sind von der Zahlung der staatlichen Meldegebühren am Wohnsitz befreit.
Unterstützung und Entschädigung von Programmteilnehmern:
Das gesamte Paket der staatlichen Unterstützung für umgesiedelte Personen umfasst
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01
Erstattung der Personenbeförderungskosten für den Umzug an den künftigen Wohnort.
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02
Erstattung der Kosten für die Beförderung des persönlichen Eigentums über den Seeweg oder mit der Bahn.
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03
Erstattung der Kosten der staatlichen Abgaben für die Ausstellung von Dokumenten zu dem Wiederansiedlungsstatus.
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04
Erstattung von Zollgebühren und Steuern für die Ausfuhr von persönlichen Gegenständen aus dem Herkunftsland.
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05
Einmalige Abfindungszahlung („Hebegeldzahlungen“).
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06
Monatlich Arbeitslosengeld zu empfangen, bevor die russische Staatsbürgerschaft erworben wurde.
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07
Ein Programmteilnehmer bekommt ein Entschädigungspaket (Leistungen von staatlichen und kommunalen Kindergärten, Bildungseinrichtungen, Sozialdienstleistungen, Gesundheitswesen und Arbeitsämtern).
Die Entschädigungen werden von den territorialen Migrationsabteilungen des Innenministeriums der Russischen Föderation auf Grundlage der tatsächlich entstanden und belegten Kosten ausgezahlt, nachdem die Familie am neuen Wohnsitz registriert wurde.
In Gebieten der vorrangigen Ansiedlung werden die Leistungen in zwei Etappen ausgezahlt:
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01
Unmittelbar nach der Ankunft und Registrierung am Aufenthaltsort bzw. Wohnort.
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02
18 Monate nach Registrierung am Aufenthaltsort bzw. Wohnort im Gebiet dieser Kategorie.
Eine Person, die im Rahmen des Programms aus dem Ausland oder einer anderen Region Russlands in ein Gebiet der vorrangigen Ansiedlung kommt, hat Anspruch auf Leistungen im Wert von 150,000 Rubel bei der ersten Auszahlung und 90,000 Rubel bei der zweiten Auszahlung.
Handelt es sich bei der Person um einen Familienangehörigen eines Programmteilnehmers, kann er Leistungen im Wert von 70,000 Rubel bei der ersten Auszahlung und 50,000 Rubel bei der zweiten Auszahlung erhalten.
Der Programmteilnehmer und /oder seine Familienangehörigen, die sich vorübergehend rechtmäßig in einem Gebiet der vorrangigen Ansiedlung aufhalten, erhalten folgende Beträge als Leistung ausgezahlt:
- Der Programmteilnehmer bekommt in der ersten Zahlungsphase 50,000 Rubel und in der zweiten 30,000 Rubel;
- Familienangehörige des Programmteilnehmers erhalten 25,000 Rubel in der ersten Zahlungsphase und 15,000 Rubel n der zweiten.
In den Teilgebieten der Russischen Föderation, die an dem Programm teilnehmen, aber nicht zur Kategorie der vorrangigen Ansiedlung gehören, werden die „Hebegeldzahlungen“ auf einmal ausgezahlt: einem Programmteilnehmer 20,000 Rubel und einem Familienangehörigen 10,000 Rubel.
Die regionalen staatlichen Programme der einzelnen Gebiete der Russischen Föderation sehen zusätzliche besondere Zulagen, Unterstützungsmaßnahmen und „Hebegeldzahlungen“ vor, über die Sie sich zusätzlich informieren sollten!
Liste der Unterlagen, die für die Bewerbung zur Teilnahme am Programm benötigt werden:
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01
Antrag auf Teilnahme am Landesprogramm (kann hier heruntergeladen werden).
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02
Foto des Antragsstellers 35x45mm (schwarz/weiß oder farbig).
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03
Dokumente des Programmteilnehmers sowie seiner Familienangehörigen – Originale sowie notariell beglaubigte Übersetzungen ins Russische:
- Reisepass und Geburtsurkunde;
- Dokumente zum Familienstand;
- Dokumente zur Schulbildung, Berufsausbildung, Arbeitserfahrung;
- Weitere Informationen zur Persönlichkeit, den beruflichen Fähigkeiten und sonstigen Fertigkeiten;
- Dokumente, die das Recht auf befristeten oder dauerhaften Aufenthalt auf dem Territorium der Russischen Föderation bestätigen – RVP, dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Bescheinigung über vorübergehendes Asyl (bei Vorlage der Dokumente auf dem Territorium der Russischen Föderation).
Ab 2024 müssen Landsleute, die aus anderen Ländern im Rahmen eines staatlichen Programms nach Russland ziehen wollen, Russischkenntnisse nachweisen.
Dies betrifft ausländische Staatsbürger mit Ausnahme von Staatsbürgern von Weißrussland, Moldawien, der Ukraine und Kasachstan. Um die Sprachkenntnisse bei der Beantragung zur Teilnahme am Programm zu bestätigen, muss ein Nachweis über die Ausbildung in Russland oder auf dem Gebiet eines Landes, welches vor dem 1. September 1991 Teil der UdSSR war, vorgelegt werden. Möglich ist auch ein Nachweis über eine Ausbildung in einem anderen Land, in dem Russisch eine der Amtssprachen ist.
Kann ein solcher Ausbildungsnachweis nicht vorgelegt werden, muss der Antragsteller ein Interview durchlaufen, nach dessen Auswertung eine autorisierte Kommission die Entscheidung über das Niveau der Russischkenntnisse trifft.
Antragsformulare zur Erteilung staatlicher Leistungen an Teilnehmer des staatlichen Programms und ihrer Familienangehörigen.